Herzlichen Glückwunsch und herzlich willkommen!

Ihr Quereinstieg in die Allgemeinmedizin

 
button mitgliedschaftSie suchen als Facharzt eine neue Herausforderung und interessieren sich für die Allgemeinmedizin? Eine gute Wahl: Denn als Hausarzt bieten sich Ihnen neue Perspektiven. Und, ganz wichtig: Wir lassen Sie mit Ihrer Entscheidung nicht allein. WIR BRAUCHEN UND UNTERSTÜTZEN SIE!

button kannAb sofort können Sie an einer 24-monatigen Weiterbildung in einer Hausarztpraxis teilnehmen und sich somit die Facharztanerkennung als Allgemeinarzt sichern. Abgerundet wird diese Weiterbildung durch die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen des KANN – das Kompetenzzentrum zur Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin Niedersachsen.

  Hier geht's zur Website des KANN


comic durchfahrtverboten

Lesen Sie dazu auch den Artikel im Hausarzt 01/2019 "Kammer regelt Quereinstieg in Allgemeinmedizin neu":
Für Fachärzte, die sich für einen Quereinstieg in die Allgemeinmedizin interessieren, hat die Ärztekammer Niedersachsen die Voraussetzungen klar definiert. 24 Monate bei einem Allgemeinmediziner sind dafür Pflicht. Von den Hausärzteverbänden gibt es für diese Klarstellung Lob. >>Weiterlesen

Was bringen Sie mit?

Um es kurz zu sagen: Sie sind bereits als (Fach-)Arzt erfahren und haben viel erreicht. Darauf bauen wir auf! So steht der Quereinstieg jenen Fachärzten offen, die in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind/waren. Welche dieses sind, finden Sie im § 2 Absatz 4 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen.

Wie geht es weiter?

Binnen zwei Jahren erwerben Sie dann beim Quereinstieg weitere Kompetenzen und Fertigkeiten für den Facharzt für Allgemeinmedizin.

Was benötigen Sie noch?

Wenn Sie sich die Weiterbildungsordnung ansehen, werden Sie feststellen, dass Sie viele Richtzahlen, Basiskenntnisse und dokumentierte Behandlungsfälle nachweisen müssen. Außerdem benötigen Sie einen Weiterbildungskurs in der Psychosomatischen Grundversorgung inklusive Balintgruppenarbeit.

Es gibt viel zu tun,
also packen wir's an!

Was genau legt die Quereinstiegs-Richtlinie der Ärztekammer eigentlich fest?

 
Grundlage und maßgebend für zukünftige Quereinsteiger ist die „Richtlinie zur Anerkennung gleichwertiger Weiterbildungen im Gebiet Allgemeinmedizin“, die die Ärztekammer am 24. November 2018 beschlossen hat. Wir haben die wichtigsten Details kurz zusammengefasst – eine gute Grundlage zum Einstieg in den Quereinstieg. Auf geht`s...

 
Hinweise zur Richtlinie zur Anerkennung gleichwertiger Weiterbildungen im Gebiet Allgemeinmedizin auf Basis der Weiterbildungsordnung (WBO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 1. Juni 2020:

Hier finden Sie die gesamte Richtlinie zum Download.

1. Welche Ziele verfolgt die Richtlinie?

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen möchte mit dieser Richtlinie einen Rahmen vorgeben, der es Fachärzten anderer Fachgebiete auf dieser Basis ermöglicht, die Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin im Sinne eines Quereinstiegs zu erlangen.

2. Wann wird eine abweichende Weiterbildung anerkannt?

Nach § 10 WBO kann ein von der Weiterbildungsordnung abweichender Weiterbildungsgang von der Ärztekammer Niedersachsen vollständig anerkannt werden, wenn er gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die Grundsätze der Weiterbildungsordnung für den Erwerb der ärztlichen Kompetenz im Hinblick auf Inhalte und Dauer der regulären Weiterbildung gewahrt sind.

Wichtig:

Die zu erwerbenden = nachzuweisenden ärztlichen Kompetenzen sind in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 01.07.2020 niedergelegt.

Tipp:
Wenn Sie den Quereinstieg Allgemeinmedizin wählen, wird es für Sie enorm wichtig, die Kompetenzen der Allgemeinmedizin zu erlernen. Der Weiterbildungsausschuss der ÄKN wird dies streng prüfen. Die gemeinsamen Kompetenzen, die Sie bereits aus ihrer vorherigen Weiterbildung mitbringen, werden anerkannt. ABER! Sie werden nachweisen müssen, die Kompetenzen auch allgemeinmedizinisch angewendet und übertragen zu haben.
Zum Beispiel bestehen im Rahmen der Kommunikation große Unterschiede, ob ein Onkologe eine schlechte Nachricht im Krankenhaus überbringt oder der Hausarzt in seiner Sprechstunde oder beim Hausbesuch. Die Kommunikation wurde in beiden Weiterbildungen gelernt bietet aber große Unterschiede.
Zweites Beispiel:
Der Chirurg als Spezialist in der Krankenhaus Ambulanz wird in der Regel vorselektiertes Patientengut vorfinden. Patienten mit Bauchschmerzen sind hier anders als in der allgemeinmedizinischen Sprechstunde.
Diese Unterschiede gilt es zu erlernen und in den Weiterbildungszeugnissen und in der Richtlinie über den Inhalt der Weiterbildungsordnung vom 27.11.2004 durch den allgemeinmedizinischen Weiterbilder bestätigen zu lassen. Bedenke, der WBA wird zur Prüfungszulassung hier streng auf die Erfüllung der Inhalte achten!

Tipp:
Achten Sie ebenfalls auf den Nachweis der nötigen jährlichen Weiterbildungsgespräche.

Tipp:
Bitte sehen sie sich ebenfalls das (Muster-)Logbuch mit den Begriffsbestimmungen der BÄK an.

3. Welche abweichende Weiterbildung ist als gleichwertig zu werten?

Von einem abweichenden aber gleichwertigen Weiterbildungsgang im Gebiet Allgemeinmedizin ist grundsätzlich auszugehen, wenn die Voraussetzungen 3.1. bis 3.4 erfüllt sind.

Begriffserklärung:
"Grundsätzlich" bedeutet juristisch gesehen "vom Grundsatz her" in der Bedeutung von "im Prinzip", "in der Regel" (Ausnahmen sind möglich), während es in der Umgangssprache eher in der Bedeutung "immer", "aus Prinzip" (keine Ausnahmen) verwendet wird.
Bedeutet für uns, dass alle Anträge zur Zulassung zur Facharztprüfung für Quereinsteiger der Allgemeinmedizin strenger Qualitätskontrollen unterliegen.

Generell gilt:
Wer in Niedersachsen als ÄiW zur FA Prüfung zugelassen werden will, beantragt dies bei der ÄK. Die Mitglieder des Weiterbildungsausschusses prüfen und haben immer das letzte Wort nach den gültigen Bestimmungen.

3.1 Voraussetzung: Facharztanerkennung in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (§ 2 Abs. 4 WBO)

Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie.

3.2 Voraussetzung: zeugnisbasierter (§ 9 Abs. 1 WBO ) Nachweis aller Weiterbildungsinhalte nach Maßgabe der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin

§ 9 Erteilung von Zeugnissen
(1) Das ermächtigte Kammermitglied hat dem in Weiterbildung befindlichen Kammermitglied über die unter seiner Verantwortung abgeleistete Weiterbildungszeit ein Zeugnis auszustellen, das im einzel- nen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung nimmt. Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten. Diese Pflichten gelten nach Beendigung der Ermächtigung fort.

Tipps:

  • Sammeln Sie alles zusammen, was Sie an Nachweisen und Bestätigungen haben. Erstellen Sie eine Vita nach Approbation, alle Arbeitszeugnisse, Bestätigung des Sonographiekurses, Teilnahme an Fortbildungen, denken Sie auch an Ihre gesammelten Fortbildungspunkte, Hospitationen, Dokumentationen von Mitarbeitergesprächen, Psychosomatikkurs, Balintgruppe, Hautkrebsscreening, chirurgische Tätigkeiten, Nachweisen von Zusatzbezeichnungen, alles kann wichtig sein
  • Nutzen Sie das Logbuch der ÄKN und/oder das der BÄK.
  • Je übersichtlicher Sie alles sortiert und vorbereitet haben, desto einfacher hat es der Sachbearbeiter der ÄKN.

3.3 Voraussetzung: 24 Monate Weiterbildung in Allgemeinmedizin bei einem zur Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin ermächtigten Facharzt für Allgemeinmedizin

Merke:

  • 24 Monate und keinen Tag weniger. Versuchen sie gar nicht, diese Zeit reduzieren zu wollen! Das wird nicht klappen!
  • Weiterbildung in der Allgemeinmedizin bedeutet Ihr Weiterbilder muss:
    1. Facharzt für Allgemeinmedizin sein. (Hausärztliche Internisten können eine Weiterbildungsberechtigung im Fach der Allgemeinmedizin besitzen. Sie sind aber im Sinne dieser Richtlinie zur Weiterbildung im Quereinstieg Allgemeinmedizin nicht berechtigt weiterzubilden. Auch hier lohnen keine Einwände! Es gibt keinen Ermessensspielraum.)
    2. Für die gewählte Weiterbildungszeit muss der Weiterbilder über eine entsprechende Weiterbildungsberechtigung (6-24 Monate) verfügen. Lassen Sie sich den Bescheid der Weiterbildungsberechtigung zeigen oder fragen Sie bei der ÄKN nach.

3.4 Voraussetzung: Teilnahme an strukturierten weiterbildungsbegleitenden Kursangeboten

Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit ist ferner insbesondere die Teilnahme an strukturierten weiterbildungsbegleitenden Kursangeboten zu berücksichtigen.

Empfehlung:
Melden Sie sich im KANN an und nehmen an den weiterbildungsbegleitenden Fortbildungen teil. Um Ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu vervollständigen, bietet Ihnen das Kompetenzzentrum ein einmaliges Angebot. Die Nachweise Ihrer regelmäßigen Teilnahme wird durch den Weiterbildungsausschuss äußerst positiv bewertet und erwartet werden. Sehen Sie sich die Seite gut an und benutzen das Einschreibeformular.

4. Abschnittsweise Weiterbildung an mehreren Weiterbildungsstätten

Die 24 Monate Weiterbildung in Allgemeinmedizin können auch abschnittsweise und damit an mehreren Weiterbildungsstätten abgeleistet werden. Die Höchstdauer der Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte hängt vom Umfang der dort erteilten Weiterbildungsermächtigung ab.

Empfehlung:
Die Weiterbildungsberechtigung ist in Niedersachsen gestaffelt. Jeder FA für AM bekommt auf Antrag eine Weiterbildungsberechtigung. Je nach Portfolio des Weiterbilders erhält er für 6, 12, 18 oder 24 Monate Weiterbildungsberechtigung.

Warum diese Einteilung?
Jede Praxis hat andere Schwerpunkte, ist anders organisiert, unterscheidet sich in Land- oder Stadtpraxis. Sie können hier unterschiedlich viel lernen. Führt ein Weiterbilder zum Beispiel wenig kleine Chirurgie durch, kann er Sie auch wenig weiterbilden. Erhält deshalb weniger zeitliche Weiterbildungsberechtigung. Auf keinen Fall bedeutet das, dass er weniger gut weiterbildet!

Tipp:
Suchen Sie sich einen Weiterbilder, der Ihnen eine solide, allgemeinmedizinische Weiterbildung bietet. In der Regel sind das größere Gemeinschaftspraxen mit Erfahrung in der Weiterbildung (mindestens >3 weitergebildete ÄiW!). Fragen Sie nach Weiterbildungsmöglichkeiten zu den Themen, die Ihnen als Quereinsteiger fehlen.

Beispiel:
Der Facharzt für Innere Medizin wird sich wenig mit der kleinen Chirurgie auskennen. Hier sollte man sich einen Weiterbilder suchen, der genau dies ebenfalls anbietet.
Suchen Sie sich Ihre Weiterbilder gut aus! Besprechen Sie Ihre Erwartungen und Wünsche mit den Weiterbildern. Setzen Sie Weiterbildungsziele.
Qualitätssiegel könnten Teilnehmer an Verbundweiterbildungen sein. Teilnahme am KANN. Lehrpraxen der Institute für Allgemeinmedizin der Universitäten. Teilnahme am Kodex des Deutschen Hausärzteverband oder Sie fragen beim Hausärzteverband nach!

Tipp:
Strukturierte Hospitationen sind ebenfalls gern gesehen.

Beispiel:
Sie können die Basiskompetenz Proktologie, die leider nur noch von wenigen Allgemeinmedizinern geleistet wird, durch eine Hospitation beim Proktologen (am besten besitzt er eine Weiterbildungsberechtigung!) erlangen.

Beispiel:
Wenn in Ihrer Weiterbildung Kinder und Jugendliche eher weniger zum Patientengut gehörten, können sie evtl. eine Woche beim Pädiater (am besten besitzt er eine Weiterbildungsberechtigung) einschieben.
Jede Hospitation sollte strukturiert erfolgen und durch ein Zeugnis bestätigt werden.

Das Hautkrebsscreening gehört zur Allgemeinmedizin dazu. Hier sollten Sie einen Kurs absolvieren. Auch hier bietet Ihnen der Hausärzteverband passende Fortbildungen. Unter https://www.ihf-fobi.de/fortbildungen-aerzte/hautkrebs-screening finden Sie Termine in Niedersachsen und bundesweit.

What to do?

Das sollten Sie unbedingt beherzigen

 

  • Mitgliedschaft Hausärzteverband

    Mitgliedschaft Hausärzteverband

    Werden Sie Mitglied im Hausärzteverband!

    Denn nur der Hausärzteverband vertritt gezielt Ihre beruflichen und wirtschaftlichen Interessen. Außerdem gibt es viele weitere gute Gründe.

    Aber sehen Sie selbst unter www.hausaerzteverband-niedersachsen.de

    Als Mitglied des Deutschen Hausärzteverbands lesen Sie z. B. unsere monatliche Verbandszeitung „Der Hausarzt“ – mit ihr sind Sie immer aktuell und umfassend informiert.

  • Fortbildungen

    Fortbildungen

    Hier finden Sie gute hausärztliche Fortbildungen
  • Kodex Ambulante Weiterbildung

    Kodex Ambulante Weiterbildung

    Fragen zu Gehaltsvorstellungen, Urlaub, berufsbegleitende Fortbildungen, etc.?

    Wir empfehlen einen Blick auf den Kodex unter www.hausaerzteverband.de

  • Weitere Infos

    Weitere Infos

    Hier finden Sie weitere nützliche Webseiten, auf denen sich ein Stöbern lohnt:

    Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin: www.degam.de

    • Sehen Sie sich auch unbedingt diese Seite an: www.degam.de/weiterbildung
    • Als Mitglied der DEGAM lesen Sie die Leitlinien Ihrer neuen Fachgesellschaft. Diese werden Prüfungsinhalt werden.
    • Die Zeitschrift für Allgemeinmedizin bekommen Sie als Mitglied.

    Junge Allgemeinmedizin JADE: www.jungeallgemeinmedizin.de

    Hier finden sie wichtige Publikationen der Allgemeinmedizin.

Last but not least...

Unsere ultimative Checkliste zum Quereinstieg

  • Vita

    Bringen Sie Ihre Vita am besten gleich auf Vordermann und erstellen einen aktuellen Lebenslauf mit

    • Urkunden
    • Bescheinigungen
    • besonders Teilnahmebescheinigungen
    • Fortbildungszertifikaten, etc.

    ► möglichst vollständig und dann alles sortieren. Sie haben geglaubt, dass Sie sie nie wieder benötigen? Sorry, denn alles kann wichtig sein.

  • Roadmap

    Erstellen Sie eine Roadmap – eine Strategie oder einen Projektplan.

    • Denken Sie daran, dass jeder Weiterbildungsabschnitt beantragt werden muss.
    • Und vermerken Sie darin, dass Sie beizeiten die Fördergelder bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Keine Sorge, erfahrene Weiterbilder haben dieses Vorgehen schon oft durchgeführt und wissen, wie es läuft ;-)

    ► Für die Roadmap sollten Sie sorgfältig die Weiterbildungsordnung sowie die Richtlinie Quereinstieg Allgemeinmedizin mit Anmerkungen und Empfehlungen durchlesen.

  • Fragen

    Folgende Fragen sollten Sie für sich klären:

    o Wann mache ich was und bei welchem Weiterbilder machen?
    o Was möchte ich und was muss ich lernen?
    o Wie sieht mein Vertrag aus?
    o Wie sieht mein Gehalt aus?

 

 
Dies alles benötigt zeitlichen Vorlauf.
Wir empfehlen Ihnen sechs Monate zum Beginn des Quereinstiegs.
 

Und noch ein paar weitere Tipps...

Diese Punkte sollten Sie beherzigen

  • Führen Sie das Logbuch „Weiterbildung Allgemeinmedizin“
  • Schreiben Sie sich im KANN ein und nehmen regelmäßig an den Fortbildungen teil
  • Nehmen Sie am 80-Stunden-Kurs „Psychosomatische Grundversorgung inklusive „Balintarbeit“ teil. Hier finden Sie die aktuellen Kurse.
  • Nehmen Sie am Kurs Hautkrebsscreening teil, zum Beispiel bei unserem jährlichen Seminarkongress Norddeutscher Hausärzte.
  • Denken Sie an die jährlichen Weiterbildungsgespräche
  • Ganz wichtig: Suchen Sie sich den richtigen und vor allem erfahrenen Weiterbilder aus. Hier finden Sie kompetente Hausärzte, die Sie beim Quereinstieg als Weiterbilder begleiten. Wir empfehlen Ihnen am besten zwei Rotationen:
    12 Monate Stadtpraxis und 12 Monate Landpraxis
  • Legen Sie 1-2 Hospitationen für 5 Arbeitstage in Gebieten ein, die Ihnen fehlen oder besonders interessieren, z.B. Proktologie, Pädiatrie etc.
comic wegweiser quam

 

Lassen Sie sich auch bei der Ärztekammer zum Quereinstieg beraten.
Telefonnummer: 0511/ 380-2225 und E-Mail: info@aekn.de
Oder rufen Sie unter 05 11/ 228 778 -0 bei Ihrem Hausärzteverband Niedersachsen an
(am besten in dieser Reihenfolge)

Und am Ende?

Steht dann Ihre Prüfung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, für die wir Ihnen jetzt schon alle Daumen drücken!

 

Ihr Hausärzteverband Niedersachsen – WIR TUN WAS!

 

 

 

Quereinstieg Allgemeinmedizin

...ist eine Initiative des Hausärztverbandes Niedersachsen.

havn logo

comic quereinstieg wow

Wir beraten und unterstützen Sie gerne

Deutscher Hausärzteverband
Landesverband Niedersachsen e. V.

  Berliner Allee 46, 30175 Hannover
  0511 228 778 0
  info@haevn.de